Auf Nummer sicher:
der richtige Abstand Ihres Gastanks
Flüssiggas ist ein hocheffizienter und sicherer Energieträger. Wichtig ist nur, den richtigen Flüssiggastank-Abstand zum Nachbarn, zu Gebäuden, Objekten, Brandlasten, Kanälen, Schächten, Öffnungen und Bewuchs einzuhalten. Was Sie dazu wissen müssen? Eigentlich nur, dass wir von Westfalengas uns für Sie um die Einhaltung aller Vorgaben kümmern.
Die richtigen Flüssiggastank-Abstände beschäftigen Hauseigentümer und Unternehmer. Sie sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern sorgen für die Sicherheit rund um den Tank. Und für ein gutes Miteinander. Deshalb bewerten wir fundiert Ihre örtlichen Gegebenheiten. So finden wir gemeinsam den perfekt geeigneten Aufstellort. Und das haben Sie davon:
Sicherheit für Mensch und Gebäude ist gewährleistet.
Befüllen und Warten gehen schnell und reibungslos.
Der Draht zum Nachbarn bleibt entspannt.
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Wenn der Tank direkt an der Grundstücksgrenze steht, kann das für Ärger sorgen. Ein gut geplanter Flüssiggastank-Abstand zum Nachbarn hingegen entspannt die Beziehung am Gartenzaun. Die Technische Regel Flüssiggas (TRF) sieht für Bedienung und Wartung des Gastanks im Garten einen Abstand von einem Meter zum Grundstück des Nachbarn vor, der unter bestimmten Umständen auf 0,5 Meter reduziert werden kann.
Aber: Darüber hinaus sind ergänzende Vorgaben zu berücksichtigen, die immer von den individuellen örtlichen Gegebenheiten abhängen. Deshalb begutachten wir jeden potenziellen Standort und schaffen die für Sie beste Lösung. Als Orientierungsrahmen ist unsere Empfehlung: Mindestens 3 Meter Abstand ab Außenkante des Flüssiggasbehälters bis zur Grundstücksgrenze.
Für den Flüssiggastank-Abstand zum Haus gilt im Grundsatz ein Mindestabstand von 0,5 Metern. Da jedoch unter anderem Gebäudebauform sowie bestehende Brandlasten immer spezifisch zu berücksichtigen sind, begleiten wir Sie auch hier sicher mit einer fundierten Bewertung und Empfehlung. So steht Ihr Tank sicher und im Einklang mit allen Gastank-Vorschriften. Unser Richtwert für ausreichenden Schutzabstand ist 5 Meter.
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Beim Flüssiggastank-Abstand geht es um Brandschutz. Oft werden Sie in diesem Zusammenhang von sogenannten Brandlasten hören. Mit Brandlast ist potenziell Brennbares gemeint. Dazu zählen zum Beispiel Holzschuppen, Carports, Kaminholzlager und Fahrzeuge. Für die Ermittlung der korrekten Abstände unterscheiden wir zwischen Objekten mit unerheblicher Brandlast, geringer Brandlast und hoher Brandlast.
Entscheidend für Sie als Hausbesitzer ist: Wir von Westfalengas achten beim Aufstellen des Flüssiggastanks auf den Abstand zum Haus und andere – auch potenzielle – Brandlasten.
Sie haben schon einen Tank und planen eine Veränderung auf Ihrem Grundstück? Auch dann sind wir an Ihrer Seite, damit Sie nicht ungewollt wichtige Abstände unterschreiten.
„Mir hat die extrem kompetente Beratung zu Platzwahl und Sicherheitsabständen mit Ortsbesichtigung besonders gut gefallen. Das hat alle offenen Fragen schnell geklärt.“
Dirk Fahle, Westfalengas-Kunde, Marl
In den meisten Fällen braucht der Flüssiggastank oberirdisch einen anderen Abstand zum Nachbarn oder zu Bauten als der Flüssiggastank unterirdisch. Wir empfehlen außerdem oberirdisch häufig etwas größere Abstände als die Technische Regel Flüssiggas vorgibt. Warum? Weil Ihr Nachbar irgendwann ein Gartenhäuschen aufstellen oder ein neuer Nachbar einziehen könnte. Wenn das passiert, sind Sie mit unseren Abstandsempfehlungen auf der sicheren Seite und müssen nicht über eine Versetzung Ihres Gastanks diskutieren.
Kriterium | Tank unterirdisch | Tank oberirdisch |
|---|---|---|
Gebäude | 1 Meter | 5 Meter |
Grundstücksgrenze | 3 Meter | 3 Meter |
Erddeckung | 0,5 Meter | - |
Hecken und Sträucher | 1 Meter | 1 Meter |
Gartenhäuschen, Hundehütte | 1 Meter | 3 bis 5 Meter, abhängig von Größe des Gartengebäudes |
Schächte, Kellerfenster etc. | 3 bis 5 Meter bis zum Domschachtdeckel | 3 bis 5 Meter bis zum Füllanschluss |
Der Flüssiggastank-Abstand zu Nachbarn und eigenem Haus ist in der Technischen Regel Flüssiggas (TRF) geregelt. Sie beschreibt den Stand der Technik und legt Aufstellbedingungen fest.
Unterirdische Gastanks brauchen generell etwas weniger Abstand, weil sie bereits durch die Erddeckung einen gewissen Brandschutz haben. Um sicher zu gehen, prüfen wir auf jeden Fall Ihre individuelle Situation.
Ohne die Einhaltung der richtigen Flüssiggastank-Abstände wird der Tank nicht genehmigt und darf nicht befüllt werden. Zudem wäre der Versicherungsschutz gefährdet.
Egal ob Sie den Gastank mieten oder kaufen, die nötigen Abstände sind immer gleich. Für die korrekte Aufstellung sind wir von Westfalengas zuständig, egal ob Sie den Flüssiggastank kaufen oder ob Sie den Flüssiggastank mieten.
Ja, unter bestimmten Umständen lässt sich der Mindestabstand zum Nachbarn verringern, sofern der Tank durch eine Schutzwand mit Baustoffen der Klasse A1 nach DIN 4102 abgeschirmt wird. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne entsprechend.
Tanks mit einem Füllgewicht über 2,9 Tonnen (6 400 Liter Fassungsvermögen) benötigen eine Baugenehmigung, was indirekt die Standortwahl und damit die Abstände beeinflusst. Ansonsten ist die Flüssiggastank-Größe vor allem in Bezug auf Ihren Verbrauch und die Frage wichtig, ob der Gastank oberirdisch oder ob der Gastank unterirdisch sinnvoller ist.
Unbedingt. Unsere Westfalen-Energieexperten empfehlen oft je nach örtlicher Gegebenheit mindestens 3 bis 5 Meter Abstand. Das sorgt für mehr Flexibilität, weniger Diskussionen mit Nachbarn und macht spätere Wartungen oder Veränderungen entspannter. Darüber hinaus erleichtert ein leicht zugänglicher Behälter die Belieferung mit Westfalengas.
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