Gastank & Vorschriften: 
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Experte lehnt an Flüssiggastank

Flüssiggastank Vorschriften

Heizen mit Flüssiggas ist sicher. Das liegt sowohl am Brennstoff selbst als auch an den Flüssiggastank-Vorschriften in Deutschland. Wir von Westfalengas setzen diese Regeln bei der Anlagenplanung gewissenhaft für Sie um. Das Wichtigste vorab: Die meisten Privatkunden, Landwirte und Gewerbetreibenden kommen mit minimalem bürokratischem Aufwand zum einfachen und langfristigen Heizen mit Flüssiggas.

Wer macht die Flüssiggastank-Vorschriften?

Sämtliche Gastank-Vorschriften rund um Flüssiggas­anlagen leiten sich aus unter­schiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen ab. Dazu zählen Regelungen unter anderem aus Energie­wirtschafts­gesetz, Bundes­immissions­schutz­gesetz, Bau­gesetzen, Gesetzen zu Gewässer­schutz und Arbeits­schutz sowie zahlreiche Vorschriften rund um Produkt- und Anlagen­sicherheit.
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) haben alles Relevante kompakt in der sogenannten „Technischen Regel Flüssiggas“ (TRF) festgehalten. Sie ist das maßgebliche Regelwerk für alle Fach­hand­werker. Die TRF gibt es bereits seit den 1950er-Jahren. Seitdem wird sie regelmäßig überarbeitet, um aktuelle gesetzliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse und technologischen Fort­schritt festzuhalten.   

Flüssiggastank-Aufstellung: Vorschriften und ihre Auswirkungen

Flüssiggastanks dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben aufgestellt werden, zum Beispiel von uns. Deshalb müssen Sie sich nicht ins Kleinklein einarbeiten, sondern erfahren von uns, was die Flüssiggastank-Aufstellungs-Vorschriften praktisch für Sie bedeuten.

Mindest­abstände zu Gebäuden, Schächten und Zünd­quellen sind klar definiert und werden von uns genauestens eingehalten.

Die meisten Tank­anlagen bis 2,9 Tonnen benötigen keine behörd­liche Genehmigung. Für größere Anlagen sind zumeist besondere Genehmigungen notwendig. 

Flüssiggas­tanks dürfen nicht in Feuer­wehr­zufahrten, Not­aus­gängen, vor Treppen­häusern oder in Durch­fahrten stehen.

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Flüssiggastank Baugenehmigung: Regelungen 

Die Aufstellung kleinerer privater Flüssiggastanks (bis zu 3 Tonnen) ist gemäß der Flüssiggastank-Vorschriften in allen Bundesländern baugenehmigungsfrei. 

Bei Anlagen ab 3 Tonnen greifen die Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das heißt: Es ist eine Genehmigung erforderlich. 

Im Detail können je nach Bundesland leicht abweichende Regelungen gelten. Gerne beraten wir Sie.

Flüssiggastank-Baugenehmigung in Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie

In land­wirt­schaft­lichen Betrieben sowie in Gewerbe und Industrie werden schnell mal größere Flüssiggas­behälter benötigt. Dann kann eine Bau­genehmigung für den Flüssiggas­tank erforderlich sein. Außerdem greifen hier weitere Regelungen, die im Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG) fest­geschrieben sind. Achtung: Auch wenn mehrere Behälter aufgestellt werden, fallen sie oft nicht mehr unter die genehmigungs­freien vereinfachten Regelungen für Privat­personen. 
 

Was ist Ihre Situation? 

Wir prüfen individuell, wie Ihr Flüssiggastank im Einklang mit allen Vorschriften aufgestellt und betrieben werden kann und stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Flüssiggasanlage Vorschriften: Beim wem liegt die Verantwortung?

Egal, ob Sie den Flüssiggastank mieten oder kaufen – die Verantwortung für die korrekte Auf­stellung gemäß den geltenden Flüssiggas­anlage-Vorschriften liegt bei uns. Danach kommt es darauf an. Wenn Sie den Flüssiggastank mieten, übernehmen wir auch die Verant­wortung für die Ein­haltung der Vor­schriften im laufenden Betrieb. Wenn Sie den Flüssiggastank kaufen, liegt die Verantwortung ab Betriebs­beginn bei Ihnen. Auf Anfrage bieten wir jedoch auch für Kaufbehälter passende Prüf­pakete an.

Die wichtigsten Vorschriften rund um Ihre Flüssiggasanlage

Gastank Sicherheitsabstände

Ob im Garten oder auf Ihrem Betriebs­gelände: Bei der Suche nach dem richtigen Platz für den Flüssig­gas­tank müssen die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Sicherheits­abstände berücksichtigt werden. Je nach Tank­größe und Platzierung (ober­irdisch oder unter­irdisch) variieren die ein­zu­hal­ten­den Mindest­abstände:

  • Abstand zu Gebäuden: zu Ihrem Haus genauso wie zur Garage (mindestens 1 Meter ober­irdisch, mindestens 1 Meter unter­irdisch)
  • Flüssiggas­tank Abstand zum Nachbarn beziehungs­weise zur Grund­stücks­grenze (mindestens 3 Meter oberirdisch und unterirdisch)
  • Abstand zu Zünd­quellen wie Motoren, dem Pizza­ofen im Garten oder dem Strom­verteiler (mindestens 3 Meter oberirdisch, mindestens 3 Meter unterirdisch).

Der Füll­anschluss des Flüssiggas­tanks muss mindestens 3 bis 5 Meter von Schächten und Gebäude­öffnungen wie Keller­fenstern entfernt sein.

Flüssiggastank-Aufstellung 

Die Gastank-Vorschriften besagen, dass der Tank auf stand­sicher auf festem Unter­grund stehen muss. Wir von Westfalengas installieren auf Wunsch für Sie eine Fertig­beton­fundament­platte, die die schnelle Tank­aufstellung ermöglicht. Möchten Sie das Fun­da­ment selbst errichten lassen? Dann statten wir Sie mit allen dafür er­for­der­lich­en In­for­ma­tio­nen aus. Wichtig ist, dass das Gelände rund um den Tank eben und zugänglich ist. Der Tank darf nicht in Ver­tie­fungen oder Senken stehen, in denen sich Gas sammeln könnte. Und er muss für das Befüllen durch den Spediteur gut erreichbar sein. Bei kreativen Sicht­schutz-Lösungen sind Brand­schutz-Aspekte zu beachten.

Flüssiggasanlage Vorschriften für die Umwelt

Flüssiggas ist ungiftig und wasser­un­lös­lich, es gefährdet die Gewässer nicht. Ins Erd­reich oder in die Umgebungs­luft sollte es dennoch nicht gelangen. Deshalb sind Flüssig­gas­tanks besonders robust,  verfügen über einen speziellen Korrosions­schutz sowie eine Schutz­lackierung. Sogar in Hochwasser- oder Über­schwemmungs­gebieten darf ein Flüssiggas­tank stehen. Hier muss er jedoch gegen Auf­trieb gesichert sein. Das heißt: Er muss so mit seinem Fundament oder seiner unter­irdischen Grube verankert sein, dass er nicht weg­ge­schwemmt werden kann.

Gastank-Prüfungen

Es gibt auch Vor­schriften für die Flüssig­gas­anlage im laufenden Betrieb. Vor der ersten In­betrieb­nahme muss eine befähigte Person, zum Beispiel von Westfalengas oder einer zugelassene Über­wachungs­stelle, den Tank abnehmen. In Sonder­fällen, zum Beispiel bei Groß­anlagen, kann zu­sätz­lich eine be­hörd­liche Prüfung erforderlich sein. Anschließend sind in regel­mäßigen Inter­vallen Prüfungen vor­ge­schrieben, um die wir uns gerne für Sie kümmern.

Schutzzonen rund um den Gastank

Jeder Flüssiggas­tank unter­liegt strengen Brand­schutz­regeln. Daher sieht die „Technische Regel Flüssiggas“ (TRF) rund um den Gastank zwei wichtige Schutz­zonen vor, die sowohl für unter­irdische als auch für ober­irdische Gastanks gelten. In Zone 1 dürfen sich niemals Zünd­quellen oder Brand­lasten befinden. In Zone 2 dürfen während des Befüllens keinerlei Zünd­quellen, offene Kanäle, Schächte, Keller­eingänge, Lüftungs- oder Kanal­öffnungen oder nicht-explosions­geschützte Geräte sein. 

Bereiche

Zone 1

Zone 2

Geltungsbereich

Gilt dauerhaft und umfasst den Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb theoretisch eine explosionsfähige Gas-Luft-Mischung bilden könnteBesteht nur temporär während der Befüllung des Tanks, wenn eine entzündliche Gas-Luft-Mischung sich weiter ausbreiten könnte

Radius oberirdisch

Radius von 1 Meter um die ArmaturenRadius von 3 Metern um die Armaturen

Radius unterirdisch

Beschränkt auf das Innere des Domschachts, also innerhalb der SchachtöffnungUmkreis von 3 Metern um den Domschachtdeckel

Der oberirdische Flüssiggastank und der unterirdische Flüssiggastank unterscheiden sich in vielen weiteren interessanten Punkten. Wollen Sie mehr darüber erfahren?
Flüssiggastank oberirdisch

Flüssiggastank unterirdisch 

Entspannter Alltag mit Flüssiggastank-Vorschriften

Die Vor­schriften für eine Flüssig­gas­anlage sichern den risiko­armen Betrieb. Leben und All­tag auf Ihrem Grund­stück sind davon kaum betroffen. Es gibt nur wenige Dinge zu beachten: Wenn der Tank­wagen kommt, ist zum Beispiel Rasen­mähen tabu. Ebenso die Be­nutzung anderer elek­trischer Geräte in der näheren Um­gebung. Schließen Sie außer­dem alle Eingänge, Schächte oder Lüftungen in einem Ab­stand von 3 bis 5 Metern. Aber keine Sorge: Unser Westfalengas-Fahrer ist schon nach kurzer Zeit wieder weg – und mit der Garten­arbeit kann es weitergehen.

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Dominik Schwack, Westfalen-Energieexperte, Leiter Technischer Kundenservice

Auf der sicheren Seite

„Die Vorschriften für eine Flüssiggastank-Aufstellung sind komplex. Damit Sie sich nicht im Dschungel der Verordnungen und Gesetze verirren, haben wir für Sie alles im Blick.“

Dominik Schwack, Westfalen-Energieexperte, Leiter Technischer Kundenservice

Zu jedem Gastank von Westfalengas gehört die ausführliche Tankberatung.

Damit Ihre Flüssiggasanlage auch in Zukunft vorschriftsgemäß und sicher läuft.

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FAQ: Flüssiggastank Vorschriften

Ein Flüssiggastank gilt als bauliche Anlage – ob oberirdisch oder unterirdisch und unabhängig von der Größe des Tanks. Privathaushalte benötigen aufgrund der üblicherweise kleinen Flüssiggastank-Größe (bis 2,9 Tonnen) jedoch in der Regel keine Baugenehmigung. Anders ist es bei größeren Tanks oder wenn mehrere Flüssiggastanks aufgestellt werden, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder in Gewerbe und Industrie. Vor Planung und Dimensionierung Ihrer Flüssiggas-Versorgung beraten wir Sie hierzu individuell. 

Sicherheit hat bei Flüssiggas höchste Priorität. Rund um den Tank gelten daher Schutzzonen. Details dazu finden Sie in unserem Kapitel Schutzzonen rund um den Gastank. In diesen Zonen dürfen keine elektrischen Geräte, offenen Flammen oder brennbaren Materialien vorhanden sein. 

Die Vorschriften für Flüssiggastanks gelten auch für die Zeit nach der Aufstellung des Tanks. Wenn Sie Ihren Tank kaufen und selbst betreiben, sind Sie für dessen Sicherheit verantwortlich. Im Mietmodell kümmern wir uns um alles. Und das sind die vorgeschriebenen Prüfungen:

  • Alle 2 Jahre: äußere Prüfung
  • Alle 10 Jahre: innere Prüfung und Prüfung der Rohrleitungen
     

In Hochwassergebieten gelten besondere Vorschriften. Tanks müssen so gesichert werden, dass sie auch bei Überflutung an Ort und Stelle bleiben. Möglich sind spezielle Verankerungen oder Auftriebssicherungen. Sprechen Sie uns an – wir finden eine sichere Lösung für Sie.

Ja, der Gesetzgeber verlangt einen effektiven Schutz gegen Manipulation und unbefugten Zugriff. Das umfasst zum Beispiel abschließbare Armaturen- oder Domschachtdeckel. Zu den Details beraten wir Sie gerne.

Die Leitung vom Tank ins Gebäude muss sicher gemäß der Technischen Regel Flüssiggas verlegt sein. Das bedeutet: Sie muss gas- und wasserdicht sowie auszugssicher ins Gebäude geführt werden. Die Hauseinführung gehört grundsätzlich in die Hände von Fachleuten.

Flüssiggastanks sind mit einem Sicherheits­ventil, einer Überfüll­sicherung und einem Füllstands­anzeiger ausgestattet. Optional können Sie auch eine digitale Gastank-Füllstandsanzeige wählen. Zudem sind Sicherheits­hinweise sowie eine Betriebs­anweisung Pflicht: Sie warnen vor Gefahren und geben klare Handlungs­anweisungen im Notfall.

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