Gastank & Vorschriften:
Wir kümmern uns sicher!
Heizen mit Flüssiggas ist sicher. Das liegt sowohl am Brennstoff selbst als auch an den Flüssiggastank-Vorschriften in Deutschland. Wir von Westfalengas setzen diese Regeln bei der Anlagenplanung gewissenhaft für Sie um. Das Wichtigste vorab: Die meisten Privatkunden, Landwirte und Gewerbetreibenden kommen mit minimalem bürokratischem Aufwand zum einfachen und langfristigen Heizen mit Flüssiggas.
Sämtliche Gastank-Vorschriften rund um Flüssiggasanlagen leiten sich aus unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen ab. Dazu zählen Regelungen unter anderem aus Energiewirtschaftsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Baugesetzen, Gesetzen zu Gewässerschutz und Arbeitsschutz sowie zahlreiche Vorschriften rund um Produkt- und Anlagensicherheit.
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) haben alles Relevante kompakt in der sogenannten „Technischen Regel Flüssiggas“ (TRF) festgehalten. Sie ist das maßgebliche Regelwerk für alle Fachhandwerker. Die TRF gibt es bereits seit den 1950er-Jahren. Seitdem wird sie regelmäßig überarbeitet, um aktuelle gesetzliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse und technologischen Fortschritt festzuhalten.
Flüssiggastanks dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben aufgestellt werden, zum Beispiel von uns. Deshalb müssen Sie sich nicht ins Kleinklein einarbeiten, sondern erfahren von uns, was die Flüssiggastank-Aufstellungs-Vorschriften praktisch für Sie bedeuten.
Mindestabstände zu Gebäuden, Schächten und Zündquellen sind klar definiert und werden von uns genauestens eingehalten.
Die meisten Tankanlagen bis 2,9 Tonnen benötigen keine behördliche Genehmigung. Für größere Anlagen sind zumeist besondere Genehmigungen notwendig.
Flüssiggastanks dürfen nicht in Feuerwehrzufahrten, Notausgängen, vor Treppenhäusern oder in Durchfahrten stehen.
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Die Aufstellung kleinerer privater Flüssiggastanks (bis zu 3 Tonnen) ist gemäß der Flüssiggastank-Vorschriften in allen Bundesländern baugenehmigungsfrei.
Bei Anlagen ab 3 Tonnen greifen die Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das heißt: Es ist eine Genehmigung erforderlich.
Im Detail können je nach Bundesland leicht abweichende Regelungen gelten. Gerne beraten wir Sie.
In landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Gewerbe und Industrie werden schnell mal größere Flüssiggasbehälter benötigt. Dann kann eine Baugenehmigung für den Flüssiggastank erforderlich sein. Außerdem greifen hier weitere Regelungen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschrieben sind. Achtung: Auch wenn mehrere Behälter aufgestellt werden, fallen sie oft nicht mehr unter die genehmigungsfreien vereinfachten Regelungen für Privatpersonen.
Was ist Ihre Situation?
Wir prüfen individuell, wie Ihr Flüssiggastank im Einklang mit allen Vorschriften aufgestellt und betrieben werden kann und stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
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Egal, ob Sie den Flüssiggastank mieten oder kaufen – die Verantwortung für die korrekte Aufstellung gemäß den geltenden Flüssiggasanlage-Vorschriften liegt bei uns. Danach kommt es darauf an. Wenn Sie den Flüssiggastank mieten, übernehmen wir auch die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften im laufenden Betrieb. Wenn Sie den Flüssiggastank kaufen, liegt die Verantwortung ab Betriebsbeginn bei Ihnen. Auf Anfrage bieten wir jedoch auch für Kaufbehälter passende Prüfpakete an.
Ob im Garten oder auf Ihrem Betriebsgelände: Bei der Suche nach dem richtigen Platz für den Flüssiggastank müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände berücksichtigt werden. Je nach Tankgröße und Platzierung (oberirdisch oder unterirdisch) variieren die einzuhaltenden Mindestabstände:
Der Füllanschluss des Flüssiggastanks muss mindestens 3 bis 5 Meter von Schächten und Gebäudeöffnungen wie Kellerfenstern entfernt sein.
Die Gastank-Vorschriften besagen, dass der Tank auf standsicher auf festem Untergrund stehen muss. Wir von Westfalengas installieren auf Wunsch für Sie eine Fertigbetonfundamentplatte, die die schnelle Tankaufstellung ermöglicht. Möchten Sie das Fundament selbst errichten lassen? Dann statten wir Sie mit allen dafür erforderlichen Informationen aus. Wichtig ist, dass das Gelände rund um den Tank eben und zugänglich ist. Der Tank darf nicht in Vertiefungen oder Senken stehen, in denen sich Gas sammeln könnte. Und er muss für das Befüllen durch den Spediteur gut erreichbar sein. Bei kreativen Sichtschutz-Lösungen sind Brandschutz-Aspekte zu beachten.
Flüssiggas ist ungiftig und wasserunlöslich, es gefährdet die Gewässer nicht. Ins Erdreich oder in die Umgebungsluft sollte es dennoch nicht gelangen. Deshalb sind Flüssiggastanks besonders robust, verfügen über einen speziellen Korrosionsschutz sowie eine Schutzlackierung. Sogar in Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten darf ein Flüssiggastank stehen. Hier muss er jedoch gegen Auftrieb gesichert sein. Das heißt: Er muss so mit seinem Fundament oder seiner unterirdischen Grube verankert sein, dass er nicht weggeschwemmt werden kann.
Es gibt auch Vorschriften für die Flüssiggasanlage im laufenden Betrieb. Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine befähigte Person, zum Beispiel von Westfalengas oder einer zugelassene Überwachungsstelle, den Tank abnehmen. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Großanlagen, kann zusätzlich eine behördliche Prüfung erforderlich sein. Anschließend sind in regelmäßigen Intervallen Prüfungen vorgeschrieben, um die wir uns gerne für Sie kümmern.
Jeder Flüssiggastank unterliegt strengen Brandschutzregeln. Daher sieht die „Technische Regel Flüssiggas“ (TRF) rund um den Gastank zwei wichtige Schutzzonen vor, die sowohl für unterirdische als auch für oberirdische Gastanks gelten. In Zone 1 dürfen sich niemals Zündquellen oder Brandlasten befinden. In Zone 2 dürfen während des Befüllens keinerlei Zündquellen, offene Kanäle, Schächte, Kellereingänge, Lüftungs- oder Kanalöffnungen oder nicht-explosionsgeschützte Geräte sein.
Bereiche | Zone 1 | Zone 2 |
|---|---|---|
Geltungsbereich | Gilt dauerhaft und umfasst den Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb theoretisch eine explosionsfähige Gas-Luft-Mischung bilden könnte | Besteht nur temporär während der Befüllung des Tanks, wenn eine entzündliche Gas-Luft-Mischung sich weiter ausbreiten könnte |
Radius oberirdisch | Radius von 1 Meter um die Armaturen | Radius von 3 Metern um die Armaturen |
Radius unterirdisch | Beschränkt auf das Innere des Domschachts, also innerhalb der Schachtöffnung | Umkreis von 3 Metern um den Domschachtdeckel |
Der oberirdische Flüssiggastank und der unterirdische Flüssiggastank unterscheiden sich in vielen weiteren interessanten Punkten. Wollen Sie mehr darüber erfahren?
Flüssiggastank oberirdisch
Die Vorschriften für eine Flüssiggasanlage sichern den risikoarmen Betrieb. Leben und Alltag auf Ihrem Grundstück sind davon kaum betroffen. Es gibt nur wenige Dinge zu beachten: Wenn der Tankwagen kommt, ist zum Beispiel Rasenmähen tabu. Ebenso die Benutzung anderer elektrischer Geräte in der näheren Umgebung. Schließen Sie außerdem alle Eingänge, Schächte oder Lüftungen in einem Abstand von 3 bis 5 Metern. Aber keine Sorge: Unser Westfalengas-Fahrer ist schon nach kurzer Zeit wieder weg – und mit der Gartenarbeit kann es weitergehen.
„Die Vorschriften für eine Flüssiggastank-Aufstellung sind komplex. Damit Sie sich nicht im Dschungel der Verordnungen und Gesetze verirren, haben wir für Sie alles im Blick.“
Dominik Schwack, Westfalen-Energieexperte, Leiter Technischer Kundenservice
Zu jedem Gastank von Westfalengas gehört die ausführliche Tankberatung.
Damit Ihre Flüssiggasanlage auch in Zukunft vorschriftsgemäß und sicher läuft.
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Ein Flüssiggastank gilt als bauliche Anlage – ob oberirdisch oder unterirdisch und unabhängig von der Größe des Tanks. Privathaushalte benötigen aufgrund der üblicherweise kleinen Flüssiggastank-Größe (bis 2,9 Tonnen) jedoch in der Regel keine Baugenehmigung. Anders ist es bei größeren Tanks oder wenn mehrere Flüssiggastanks aufgestellt werden, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft oder in Gewerbe und Industrie. Vor Planung und Dimensionierung Ihrer Flüssiggas-Versorgung beraten wir Sie hierzu individuell.
Sicherheit hat bei Flüssiggas höchste Priorität. Rund um den Tank gelten daher Schutzzonen. Details dazu finden Sie in unserem Kapitel Schutzzonen rund um den Gastank. In diesen Zonen dürfen keine elektrischen Geräte, offenen Flammen oder brennbaren Materialien vorhanden sein.
Die Vorschriften für Flüssiggastanks gelten auch für die Zeit nach der Aufstellung des Tanks. Wenn Sie Ihren Tank kaufen und selbst betreiben, sind Sie für dessen Sicherheit verantwortlich. Im Mietmodell kümmern wir uns um alles. Und das sind die vorgeschriebenen Prüfungen:
In Hochwassergebieten gelten besondere Vorschriften. Tanks müssen so gesichert werden, dass sie auch bei Überflutung an Ort und Stelle bleiben. Möglich sind spezielle Verankerungen oder Auftriebssicherungen. Sprechen Sie uns an – wir finden eine sichere Lösung für Sie.
Ja, der Gesetzgeber verlangt einen effektiven Schutz gegen Manipulation und unbefugten Zugriff. Das umfasst zum Beispiel abschließbare Armaturen- oder Domschachtdeckel. Zu den Details beraten wir Sie gerne.
Die Leitung vom Tank ins Gebäude muss sicher gemäß der Technischen Regel Flüssiggas verlegt sein. Das bedeutet: Sie muss gas- und wasserdicht sowie auszugssicher ins Gebäude geführt werden. Die Hauseinführung gehört grundsätzlich in die Hände von Fachleuten.
Flüssiggastanks sind mit einem Sicherheitsventil, einer Überfüllsicherung und einem Füllstandsanzeiger ausgestattet. Optional können Sie auch eine digitale Gastank-Füllstandsanzeige wählen. Zudem sind Sicherheitshinweise sowie eine Betriebsanweisung Pflicht: Sie warnen vor Gefahren und geben klare Handlungsanweisungen im Notfall.