Wer Gas zur Reifekonzentration und -beschleunigung nutzt, muss in der EU und somit in Deutschland gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten und über einen „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ verfügen. Was gibt es dabei zu beachten? Und welches Reifegas können Sie jetzt einsetzen, um bei bei den von Ihnen nachzureifenden Früchten gesetzeskonform zu sein?
Ein Reifegas ist ein spezielles Gas, das den Reifeprozess von zum Beispiel Bananen, Avocados, Mangos oder Tomaten beschleunigt. Das Reifegas Ethen wird auch als Ethylen bezeichnet. Ethen ist eigentlich ein Pflanzenhormon, das die Früchte selbst produzieren und während der natürlichen Reifung abgeben.
Westfalen vertreibt Ethen als Gasgemisch – 4 Vol.-% Ethen in Stickstoff – unter dem Markennamen Protapianta® Ethen. Das Reifegas lässt sich gezielt zur exakten Steuerung von Reifeprozessen bei nachreifenden Früchten nutzen.
Bislang war Protapianta® Ethen von Westfalen als Pflanzenschutzmittel für die Reifebeschleunigung von Bananen und Tomaten zugelassen. Zusätzlich sind Fruchthandelsexpert*innen und Reifemeister*innen mit Protapianta® Ethen seit Mai 2024 auch gesetzeskonform unterwegs, wenn es um Trend-Früchte wie Avocados und Mangos, aber auch Pfirsiche, Nektarinen, Papayas, verschiedene Kiwi-Arten sowie Zitrusfrüchte geht: Die Zulassungserweiterung des Produktes wurde zu diesem Zeitpunkt auf die genannten Obstsorten erweitert.
Produkte mit dem Wirkstoff Ethen benötigen eine Pflanzenschutzmittelzulassung. Innerhalb der Europäischen Union erfordert dies eine Bewertung und Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) 1107/2009, die sicherstellt, dass das Produkt keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt hat.
Da Ethylen die physiologischen Prozesse der Pflanzen beeinflusst, fällt es unter die Verordnung, obwohl es als Reifegas in geschlossenen Reifekammern und nicht als klassisches Pflanzenschutzmittel genutzt wird.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind.
Bevor Ethylen in der EU als Reifegas verwendet werden darf, muss der Wirkstoff eine Zulassung gemäß der Verordnung (EG) 1107/2009 erhalten. Diese wird nur erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass das Gas keine schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hat. Ethylen ist in der EU als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel zugelassen.
Mit Zugriff auf das genehmigte Wirkstoffdossier kann ein Unternehmen sein Produkt – im Fall der Westfalen AG Protapianta® Ethen – für die bestimmte Anwendung – in unserem Fall entspricht „Anwendung“ der jeweiligen Obst- oder Gemüsesorte – die Zulassung bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes – in Deutschland beim Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – beantragen und erhält für jede Anwendung (= für jede Obst- oder Gemüsesorte) eine eigene Zulassungsnummer.
Die Anwendung des zugelassenen Produkts darf gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nur in zugelassenen oder genehmigten „Anwendungsgebieten“ erfolgen, einschließlich der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen. Die Produkte sind in der Regel nur zur beruflichen Anwendung bestimmt.
Konkretes Beispiel: Ein Produkt ist für die Reifebeschleunigung von Bananen in Deutschland zugelassen, verfügt aber nicht über die Zulassung und somit über keine Zulassungsnummer vom BVL für die Reifekonzentration und -beschleunigung für z.B. Avocados.
Die Anwendung für Avocados ist ohne Zulassungsnummer somit in Deutschland nicht zugelassen!
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln wie Ethylen überwachen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. In Deutschland werden diese Kontrollen durch die Pflanzenschutzdienste der Länder durchgeführt.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeld geahndet werden.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewendet werden, die über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) verfügen. Konkret: Wer mit Ethylen arbeitet oder dieses verkaufen und dazu beraten möchte, muss dafür geschult sein und über einen entsprechenden, gültigen, Sachkundenachweis verfügen. Sachkundige Personen sind verpflichtet, nur ein im dem jeweiligen Land für die jeweilige Anwendung (in diesem Fall Obst- oder Gemüsesorte) zugelassenes Pflanzenschutzmittel anzuwenden.
Der Export von Pflanzenschutzmitteln und Einsatz ohne eine Zulassung im Land, wo es eingesetzt wird, ist nicht erlaubt. Beispiel: Ein in Belgien zugelassenes Produkt für die Reifebeschleunigung von Avocados mit einer Zulassungsnummer der belgischen Behörde darf nicht nach Deutschland exportiert und dort eingesetzt werden. Es bedarf zwingend der Zulassung des Produktes durch das BVL und einer vom BVL vergebenen Zulassungsnummer.
Die Abgabe ist nur an sachkundige Personen Pflanzenschutz erlaubt.
Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, benötigen also gemäß dem Pflanzenschutzgesetz ein eigenes Dokument: den „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“. Er ist zusammen mit dem Personalausweis gültig und gilt als Nachweis, dass die Person sachkundig im Pflanzenschutz ist. Sprich: Er stellt sicher, dass ausreichend Kenntnisse über die Handhabung, Lagerung und den Einsatz von Ethylen vorhanden sind, um sowohl die Gesundheit der Arbeitenden als auch die Qualität und Sicherheit der behandelten Produkte zu gewährleisten.
Um den Sachkundenachweise Pflanzenschutz zu erhalten, müssen Sie an einem anerkannten Vorbereitungskurs teilnehmen. Anschließend erfolgt eine Prüfung bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung bietet Ihnen dann die Möglichkeit, den Sachkundenachweis Pflanzenschutz zu beantragen. Zuständig sind die amtlichen Pflanzenschutzdienste in den Ländern.
Personen, die einen anerkannten Berufsabschluss gemäß der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung besitzen, z.B. Landwirte und Gärtner, können den Nachweis für die Anwendung direkt beantragen.
Dann sprechen Sie am besten die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer auf Vorbereitungskurse zum erstmaligen Erlangen des Sachkundenachweises Pflanzenschutz und die nächsten Prüfungstermine an. Um sich das komplexe Wissen anzueignen, müssen Sie meist mehrere Tage einplanen. Alternativ können Sie das geforderte Know-how auch online erwerben. Für die Prüfung müssen Sie jedoch persönlich erscheinen. Sprich: Sie müssen sich bei einem entsprechenden Anbieter anmelden und die Prüfung „offline“ bestehen.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Und haben Sie die Prüfung dann bestanden, können Sie dem Zeugnis Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender beantragen.
Sind Sie einmal im Besitz des Sachkundenachweises, muss dieser im 3-Jahres-Rhythmus verlängert werden. Dafür ist keine erneute Prüfung nötig – Sie müssen lediglich an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, die mindestens 4 Stunden dauert. Die Teilnahmebescheinigung sollten Sie stets mit Ihrem Sachkundenachweis Pflanzenschutz aufbewahren und bei Verlangen beide Dokumente vorlegen.
Die Fortbildungsveranstaltung kann auch online durchgeführt werden. Hier geht´s zur Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz von der Landakademie.
Sie merken: Beim Einsatz eines Reifegases mit dem Wirkstoff Ethen kommt es auf verschiedene Vorschriften, die Zulassung als Pflanzenschutzmittel gemäß Verordnung (EG) 1107/2009 und auf den Besitz des Sachkundenachweis Pflanzenschutz an. Dann steht der gezielten Nutzung für die Reifekonzentration und -beschleunigung nichts mehr im Weg.
Sie möchten selbst beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit überprüfen, wie es um die Anwendung eines Produkts zur Reifebeschleunigung von Avocados, Mangos oder anderen (exotischen) Früchten steht?
Im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzschutzmittel können Sie den Wirkstoff „Ethylen“ auswählen und die restliche Angaben auf „Alle“ stellen. Mit der Auswahl von „Suchen“ und unter dem Reiter „Anwendungsliste“ finden Sie die Anwendungen, für die das Produkt zugelassen ist.
Nutzen Sie Protapianta® Ethen von Westfalen und gehen sicher, dass unser Gasgemisch, aktuell als einziges Reifegas in Deutschland, Ihnen die größte Abdeckung für die Reifekonzentration und -beschleunigung von Früchten bietet. Eins für alle!