1. Unternehmen + Jobs
  2. Presse + News
  3. Förderung für Ladesäulen von Unternehmen
Unternehmen 01.06.2026

Förderung für Ladesäulen von Unternehmen – alle Infos im Überblick

 

Elektromobilität gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, und immer mehr Betriebe setzen auf eine eigene Ladeinfrastruktur am Standort. Attraktive Förderungen und steuerliche Vorteile machen die Investition in moderne Ladelösungen besonders wirtschaftlich – sowohl für Flottenmanager, Unternehmer, Vermieter als auch für Eigentümergemeinschaften.

Förderungen für Unternehmen, Flottenbetreiber, WEG & Vermieter

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur profitieren Unternehmen, Flottenbetreiber und Vermieter von attraktiven Förderprogrammen und steuerlichen Vorteilen. Hier finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Ihren Standort.

BMV-Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ (ab April 2026):

  • Bis zu 2 000 € je Stellplatz für Wallbox und Verkabelung
  • Voraussetzungen: Mindestens 6 Stellplätze elektrifizieren, Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten, Betrieb mit Ökostrom, Antrag vor Auftragserteilung
  • Antragsfrist: bis 10.11.2026 (WEG/KMU/ private Vermieter), bis 15.10.2026 (Großunternehmen)

§ 14a EnWG – Netzentgeltrabatt (gewerblich):

  • 100–200 € Ersparnis pro Ladepunkt/Jahr
  • Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber registrieren
  • Übrigens: Unsere EquiVolt-Hardware ist vollständig § 14a-kompatibel

§ 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag (IAB):

  • Unternehmen können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen.
  • Im Anschaffungsjahr kommt noch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % auf den Restwert hinzu – ein doppelter Steuervorteil.
  • Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen und zu mehr als 90 % betrieblich genutzt werden.

Landesförderung NRW (progres.nrw):

  • Derzeit pausiert – wir informieren, sobald neue Antragsmöglichkeiten bestehen

Steuervorteile für Unternehmen

Neben den staatlichen Förderungen profitieren Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen rund um die Ladeinfrastruktur. Diese sorgen für zusätzliche finanzielle Entlastung und machen das elektrische Laden für Mitarbeitende besonders attraktiv.

  • Kosten für Strom, Wartung und Versicherung als Betriebsausgaben absetzbar
  • § 3 Nr. 46 EStG - Steuerfreies Laden für Mitarbeitende: Kostenloses oder vergünstigtes Laden an betrieblichen Ladestationen ist bis Ende 2030 steuerfrei – für Privat- und Dienstfahrzeuge.

Jetzt starten – mit EquiVolt @work!

EquiVolt @work ist die modulare Ladelösung der Westfalen Gruppe für Unternehmen, die ihre Flotte effizient und zukunftssicher elektrifizieren möchten. Profitieren Sie von Förderungen und Steuervorteilen für Ihre Ladeinfrastruktur im Unternehmen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und finden die optimale Lösung für Ihren Standort. 

Kostenlose Beratung anfragen


Mehr Informationen zum Thema.

Mehr zu EquiVolt @home - Firmenwagen zuhause laden

Laden Sie Ihren Firmenwagen auch unterwegs bequem auf - E-Autos unterwegs laden