REACH: Informationspflicht SVHC-Stoffe - Westfalen AG
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EU-Chemikalienverordnung "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH).

Information nach Artikel 33 REACH-VO.

REACH steht für "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien".

Die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) regelt die Bedingungen, unter denen in Europa Chemikalien vermarktet und verwendet werden dürfen. In der REACH-Richtlinie werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert und in der Kandidatenliste der European Chemicals Agency (ECHA), Anhang XVII der REACH, gelistet.

Mitteilungspflicht nach Artikel 33 REACH-VO.

Meldepflichten nach § 16f ChemG, Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (AbfRRL).

REACH-Verordnung


SVHC-Stoffe (Substance of very high concern).

Besonders besorgniserregende Stoffe.

Stoffe und Gemische.

Die Stoffe oder Gemische, die wir an Ihr Unternehmen liefern, enthalten keinen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Konzentration > 0,1% (w/w-Gewichtsprozent). Davon ausgenommen sind speziell zusammengestellte Gemische, die auf Kundenwunsch hergestellt werden.

Hinweis: In diesem Zusammenhang gelten die Sicherheitsdatenblätter für unsere Stoffe und Gemische, die wir für Ihr Unternehmen bereitstellen.


SVHC-Stoffe und Erzeugnisse bei der Westfalen AG, die diese enthalten:

SVHC > 0.1%

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass in dem/den folgenden von uns gelieferten Produkt(en) der/die folgende(n) besonders besorgniserregende(n) Stoff(e) (SVHC) der Kandidatenliste (Stand 25. Juni 2020) in Konzentrationen über 0,1 % gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung enthalten ist/sind, wobei der Referenzwert das kleinste Produkt eines zusammengesetzten Produktes ist:

Alle Messingbauteile auf unseren Produkten oder deren kleinste Einzelkomponenten (z. B. Brennerköpfe, Mischdüsen, Druckdüsen, Ventilkörper, Ventilspindeln, Stutzen, Überwurfmuttern, etc.) enthalten den Stoff Blei (EG-Nummer: 231-100-4, CAS-Nummer: 7439-92-1) zu mehr als 0,1%.

Im Juni 2018 wurde Blei (CAS-Nr. 7439-92-1) in die Kandidatenliste der ECHA für SVHC aufgenommen.

Weitere Informationen über den SVHC-Stoff "Blei" in Erzeugnissen:

Verbände wie der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) haben Informationen zum SVHC-Stoff "Blei" veröffentlicht. Dieser Stoff kann als fest gebundener Legierungsbestandteil in Bauteilen für komplexe Produkte wie Industriearmaturen aus Messing, Rotguss oder Kupfer vorkommen. Nach Angaben des VDMA ist eine Exposition gegenüber Blei in solchen Bauteilen nicht zu erwarten und Informationen zur sicheren Verwendung sind daher nicht erforderlich.

Zusätzliche Anforderungen an das Risikomanagement sind daher ebenfalls nicht erforderlich.

SVHC CAS Nr. Mengenschwelle (Limit) Bauteil Erzeugnis
Blei 7439-92-1 > 0.1% Ventil, Druckminderer Druckgasflaschen

  • Blei in Messingventilen


Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter anderem auf den folgenden Seiten:

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe - ECHA (europa.eu)

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