Team Compact-Card
Mo - Fr 7:30 - 17:00 Uhr
Sie möchten Ihre Mitarbeiter motivieren und noch stärker an Ihr Unternehmen binden? Dann belohnen Sie sie mit einem steuerfreien Gehaltsextra. Diese steuerfreie Sachzuwendung stellt die perfekte Alternative zur Gehaltserhöhung dar. Benzingutschein und mehr.
Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmer.
Sie möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen? Sie fragen sich deshalb, was das richtige Mittel der Wahl ist? Benzingutschein oder Einkaufsgutschein? Vielleicht aber auch ein Gutschein zum Shoppen oder für die Autowäsche? Überlassen Sie die Entscheidung doch einfach Ihren Mitarbeitern.
Wunschgutschein für Ihre Mitarbeiter.
Mit der Westfalen Compact-Card 50 verschenken Sie quasi einen Wunschgutschein. Denn es ist Ihren Angestellten frei überlassen, ob sie die Sachzuwendung zum Tanken oder Autowaschen, vielleicht aber auch zum Shoppen oder Genießen an unseren Westfalen oder Markant Tankstellen einlösen möchten. Das sind bundesweit rund 250 Akzeptanzstellen.
Die betriebliche Zusatzleistung kann einmalig bis zur Sachbezugsgrenze von 50 € oder monatlich wiederkehrend getätigt werden. Die Sonderzahlung wird vom Arbeitgeber zusätzlich zu Lohn oder Gehalt freiwillig geleistet. Sie kann jederzeit wieder eingestellt werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf das steuerfreie Gehaltsextra.
Westfalen Compact-Card 50: Vorteile für den Arbeitgeber
Flexibel:
Einmalzahlung bis zu 60 € je Mitarbeiter als Dank für eine besondere Leistung oder als Geschenk zum Jubiläum, zum Geburtstag, zur Hochzeit, zur bestandenen Prüfung, etc.
Zeitsparend:
Monatlich wiederkehrende Leistung in Form vollautomatischen Guthaben-Abos (monatlich bis zu 50 €; max. 600 €/Jahr). Und dieses voll automatisiert.
Finanzieller Vorteil
Steuerfrei und von Sozialabgaben unbelastet
Westfalen Compact-Card 50: Vorteile für den Arbeitnehmer
Diese Anforderung muss erfüllt sein, damit der Tankgutschein für Ihre Mitarbeiter steuerfrei und sozialabgabenfrei bleibt.
Die Sachbezugsfreigrenze von bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter beziehungsweise 600 € pro Jahr und Mitarbeiter darf nicht überschritten werden.
Ihre Westfalen Compact-Cards 50 können Sie ganz bequem in unserem Mobility Portal verwalten.
Hier können Sie jederzeit online die Höhe des steuerfreien Gehaltsextras eines Angestellten anpassen oder von Einmalzahlung auf Guthaben-Abo umstellen, neue Tankgutscheine für Ihre Mitarbeiter bestellen oder Westfalen Compact-Cards sperren.
Die Abrechnung der Aufladebeträge erfolgt zeitnah durch die Westfalen AG per SEPA-Firmenlastschriftmandat. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang sofort ohne Abzug fällig.
Nein, unsere Westfalen Compact-Card 50 ist nicht steuerpflichtig, sofern Sie sich unterhalb der Freigrenze von 50 €/Monat und 600 €/Jahr und Mitarbeiter bewegen.
Für die Westfalen Compact-Card 50 fällt keine Kartengebühr an. Das Kartenguthaben ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Sachbezugsgrenze nicht überschritten wird.
Die Westfalen Compact-Card 50 kann ausschließlich von gewerblichen Kunden direkt bei der Westfalen AG beantragt werden. Das Kundenantragsformular finden Sie im Downloadbereich
Das aktuelle Kartenguthaben kann der Karteninhaber in der Tankstelle beim Bezahlen auf dem Kassendisplay einsehen.
Die wiederaufladbare Geschenkkarte für Jung und Alt und für jeden Anlass. Zum Tanken, Waschen, Shoppen und Genießen.