Informationen nach der Störfallverordnung - Westfalen AG

Informationen für unsere Nachbarn und Stakeholder. 

Informationen nach § 8a bzw. § 11 Störfallverordnung.

Der Störfallverordnung unterliegen in Deutschland alle Betriebe, bei denen gefährliche Stoffe ab einer festgelegten Menge vorhanden sind. Durch die nachfolgenden Informationen möchten wir Sie, die Nachbarschaft unserer betroffenen Werke, über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls informieren.

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Störfall-Verordnungen.