Wir sind gerne für Sie da!
Entscheiden Sie sich für zukunftsorientierte Kältemittel. Hier finden Sie unser Produktsortiment synthetischer Kältemittel
Werden Sie der F-Gas-Verordnung gerecht und erkundigen Sie sich, welche Ersatzprodukte Sie einsetzen können.
Mit Solstice® N15 (R-515B) erhalten Sie ein nicht brennbares (A1), hoch effizientes azeotropes Kältemittel, welches als umweltfreundliche Alternativlösung zu R-134a für Neuinstallationen von Kältemaschinen und Wärmepumpen geeignet ist. Aufgrund der hohen kritischen Temperatur bietet sich zudem ein Einsatz bei der Klimatisierung im Hochtemperaturbereich an.
Nicht brennbar
Geringer GWP (293)
Weniger Sicherheitstechnik ggü. brennbaren Alternativen
Hohe Effizienz (vergleichbar mit R-134a)
Azeotropes Gemisch = kein Temperaturgleit
Weniger Dokumentation als bei der brennbaren Alternative R-1234ze notwendig
Anwendung in Hochtemperaturbereichen
Kaltwasseranwendungen
Wärmepumpen
Klimaanwendungen besonders Krantemperieranlagen (KTA)
Solstice® N15 (R-515B) ermöglicht in den genannten Anwendungsfällen Vorteile, wenn Sicherheitsstandards und/oder Bauvorschriften die Verwendung von brennbaren Kältemitteln einschränken.
Die Kälteleistung dieses Produktes ist im Vergleich mit R-134a etwa ein Viertel geringer und kann mit R-1234ze gleichgesetzt werden. Als azeotropes Gemisch hat Solstice® N15 (R-515B) keinen Temperaturgleit und das Anlagendesign entspricht dem von R-1234ze Systemen. Dieses ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt eine einfache Umstellung der Anlagen von R-515B auf R-1234ze.
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Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über unser Produktsortiment der synthetischen Kältemittel
Durch die F-Gas-Verordnung (EU) 517/2014 ist die schrittweise Reduktion von zugelassenen CO2-Äqivalenten bis zum Jahr 2030 vorgeschrieben. Damit muss sich die Kältemittelbranche umstellen, die Menge der eingesetzten Kältemittel mit hohem GWP-Wert reduzieren und langfristig auf Kältemittel mit einem niedrigen GWP-Wert umstellen.
Welche Ersatzprodukte bieten sich hier an? Die folgende Broschüre liefert hierzu Infos:
Infos für Praktiker 5 - Leitfaden für die Kältemittelauswahl
Um Risiken zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich bei einer Umstellung einer Bestandsanlage vom Gerätehersteller beraten zu lassen.
Das erkennbare Problem für die Zukunft ist: Mit sinkendem GWP-Wert nimmt die Brennbarkeit der einzelnen Kältemittel zu. Für die Kältefachbetriebe bedeutet dies, dass in Ausschreibungen, Angeboten, Betriebsanleitungen etc. die Risiken beim Einsatz bestimmter Kältemittel um den Aspekt der Brennbarkeit bei den vielen Anwendungen und unterschiedlichen Aufstellungsbedingungen erweitert werden müssen.
Die Norm ISO 817 stellt eine Sicherheitsklassifizierung für Kältemittel dar. Die Toxizitätseinstufung ist in zwei Gruppen aufgegliedert:
Klasse 1
so gut wie unbrennbar unter den meisten Anwendungsbedingungen:
z. B. R-410A und R-22.
Klasse 2L (L = low)
gilt als schwer entzündlich, wegen niedriger Verbrennungsgeschwindigkeit und Verbrennungswärme:
z. B. R-455A und R-1234yf
Klasse 2
bezeichnet entzündliche Kältemittel:
z. B. R-152a und R-1130(E)
Klasse 3
bezeichnet hochentzündliche Kältemittel:
Kohlenwasserstoffe (Propan, Butan)
A3 | B3 | hoch entzündlich |
A2 | B2 | entzündlich |
A2L | B2L | schwer entzündlich |
A1 | B1 | nicht brennbar |
geringere Toxizität | erhöhte Toxizität |
Weitere Produktdetails, Produktdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter im deutschen Onlineshop