Wir sind gerne für Sie da!
Seit 2017 gilt die EU-Verordnung 2017/1151, in der die Typengenehmigungen hinsichtlich der Emissionen von leichten Autos (PKW) und Nutzfahrzeugen (NFZ) nach Euro 5 und Euro 6 geregelt wird. In der Verordnung wird genau beschrieben, welche Zusammensetzungen und Abweichungen die Gase und Gasgemische besitzen müssen, die für die Emissionsbestimmungen eingesetzt werden. Für andere, nicht für den Straßenverkehr zugelassene Motoren, gibt es ebenfalls entsprechende EU-Verordnungen. Mit unseren Specidur® Produkten erhalten Sie garantierte Gasqualität, Gasreinheit und Konformität zu allen aktuellen Verordnungen.
Mit dem Einsatz unserer drei Specidur® Gase zur Typgenehmigung von Motoren reduzieren Sie Kosten und Zeit.
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