Stand: Juli 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das GEG. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch traten am 29.07.2026 in Kraft.
Von besonderer Bedeutung ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG, der sogenannten Bio-Treppe.
Der Einbau neuer Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden ist nach der neuen Gesetzeslage möglich. Wird eine solche Anlage eingebaut, hat der Gebäudeeigentümer sicherzustellen, dass die mit der Anlage bereitgestellte Wärme ab 2029 schrittweise aus klimaneutralen beziehungsweise erneuerbaren Brennstoffen erzeugt wird.
Die Quote beträgt:
Westfalengas begleitet Sie zuverlässig in und durch die Energiewende. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Einige Antworten auf wiederkehrende Fragen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr wissen wollen. Wir beraten und begleiten Sie gerne.
Muss ich meine bestehende Flüssiggas-Heizung sofort austauschen?
Nein, bestehende Flüssiggasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Ist ein Heizungstausch notwendig, kann eine neue Flüssiggasheizung eingebaut werden. Dann greift die Bio-Treppe.
Wie lange dürfen bestehende Gasheizungen noch genutzt werden?
Die bisherige Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen entfällt mit dem GModG. Funktionierende alte Heizkessel dürfen weiter betrieben werden, und ein pauschaler Zwang zum vorsorglichen Ausbau existiert nicht mehr
Darf ich künftig noch eine reine Gasheizung einbauen?
Ja, der Einbau einer Flüssiggasheizung kann laut GModG auch zukünftig erfolgen. Eine Anforderung ist dann ab 2029 die Nutzung von biogener Energie mit steigenden Anteilen (Bio-Treppe).
Gilt die 65 Prozent-Regel in Neubau und Bestandsgebäuden weiterhin?
Nein, diese Regelung entfällt im GModG. Stattdessen wird für Gasheizungen der Anteil erneuerbarer Energien über die Bio-Treppe sukzessive gesteigert.
Gibt es eine Förderung für neue Flüssiggasheizungen?
Nein, Fördermaßnahmen für Gasheizungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst worden, um die Klimaziele technologieoffener und individuell gestaltbarer als bisher zu erreichen. Bio-LPG ist im GModG als regenerativer Energieträger anerkannt. Damit gibt es eine Erfüllungsoption, die ohne umfangreiche Investitionen in Haus und Heizung auskommt.
Mit Westfalengas Bio in vier verschiedenen Blendstufen bieten wir eine flexible Lösung, die die gesetzlichen Anforderungen der Bundes- und Landesgesetzgebungen erfüllt.
Unser Bio-Flüssiggas folgt dem Kreislaufgedanken und wird aus gebrauchten Fetten, Speiseölen und ölhaltigen Pflanzen wie Raps oder Palmen gewonnen. Gut zu wissen – in Westfalengas Bio steckt dieselbe effiziente Kraft wie in herkömmlichem Flüssiggas.
Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten regelte bisher, dass die CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Einflussmöglichkeiten auf den CO2-Ausstoß eines Gebäudes aufgeteilt werden.
Ab dem 29.7.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gesetzliche Grundlage für Energieeinsparungen im Gebäudebereich. Zusammen mit dem GModG wurde auch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz vom 5. Dezember 2022 aktualisiert und geändert. Es heißt nun "Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage".
Beim Einbau einer neuen Gasheizung/Flüssiggasheizung oder Ölheizung werden zukünftig diese Kosten 50/50 zwischen Vermieter und Mieter geteilt:
Alle Rechnungen für die Belieferung mit Westfalengas enthalten die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben, unter anderem auch den Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte Flüssiggasmenge.
Jahr | CO2-Preis | CO2-Preis, Euro je Tonne1) | CO2-Preis, Euro je 100 Liter1) | CO2-Preis, Differenz zum Vorjahr in Euro je 100 Liter1) | CO2-Preis, Cent je Kilowattstunde |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 55 Euro je Tonne | 165,73 | 8,44 | 1,54 | 1,19 |
| 2026 | 55 Euro je Tonne | 165,73 | 8,44 | 0,00 | 1,19 |
| 2026 | 65 Euro je Tonne | 195,86 | 9,97 | 1,53 | 1,40 |
1) Preis zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer
Westfalengas ist Flüssiggas. Die internationale Bezeichnung ist LPG. Das steht für Liquefied Petroleum Gas, wörtlich übersetzt „Verflüssigtes Erdölgas“. Es wird also vor allem bei der Öl-Raffination gewonnen. Es ist komplett unabhängig von Pipelines.
Nein. Erdgas wird aus unterirdischen Vorkommen gefördert und – anders als LPG – über große Leitungsnetze verteilt.
Nein. LNG steht für Liquefied Natural Gas, wörtlich übersetzt „Verflüssigtes Erdgas“. Zur Verbesserung der Transportfähigkeit wird gasförmiges Erdgas verflüssigt. Der technische Prozess hierfür ist deutlich aufwändiger als für die Verflüssigung von LPG.
Die Bezugsquellen für Westfalengas liegen komplett in Westeuropa. Unsere Lieferanten sind Raffinerien aus Deutschland und dem sogenannten ARA-Raum. Das ist die Region Antwerpen-Rotterdam-Amsterdam, Europas wichtigster Raffineriestandort.
Die Beschaffung ist über Kontrakte mit seriösen Partnern gesichert. Alle Marktentwicklungen begleiten wir sehr eng. Auf Auffälligkeiten reagieren wir sofort. Die Kapazität unserer Lager- und Verteilterminals zählt zu den größten in Deutschland. Die Versorgung erfolgt per Schiff, Schiene und Straße.
Mit WestfalenGas sind Sie sicher versorgt.