Kalibriergase der Westfalen Gruppe sind DAkkS-konform.
Messgeräte zur Abgasuntersuchung (AU) mussten bislang einmal im Jahr geeicht werden. Das allein reicht nun nicht mehr aus. Denn seit dem 1. Januar 2019 gilt für die Geräte zudem die Pflicht zur Kalibrierung durch einen akkreditierten Anbieter. Sie ist nur zulässig mit Prüfgasen, die gemäß DIN ISO/IEC 17025 zertifiziert sind. Die Westfalen Gruppe aus Münster hat mit Specidur® drei Gasgemische in verschiedenen Lieferformen auf Lager, die alle Anwendungsfälle abdecken und mit den Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) konform gehen.
Die AU ist für viele Werkstätten immer noch ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung. Pro Jahr werden in Deutschland rund 24 Millionen Abgasanalysen in den lizenzierten Betrieben des Kfz-Gewerbes durchgeführt. Doch die Anforderungen an die Messgenauigkeit der eingesetzten Prüfmittel steigen. Um Testergebnisse belastbarer zu machen und Manipulationen auszuschließen, müssen seit Jahresbeginn Abgasmessgeräte nicht nur geeicht, sondern auch regelmäßig rückgeführt normengerecht kalibriert werden. Das legt die auf der europäischen Richtlinie 2014/45/EU beruhende Neuordnung der deutschen Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung fest.
Für neue Viergas- und Trübungsmessgeräte heißt das: Vor ihrem ersten Einsatz müssen sie DAkkS-konform anhand der AU-GeräteKalibrierrichtlinie (VkBl. 11/2018 Nr. 100) ausgerichtet sein. Für bereits genutzte Abgastester gelten je nach Bundesland spezifische Vorgaben für die Konfiguration. Anwender sind verpflichtet, sich über entsprechende Fristen zu informieren. Das positive Ergebnis wird anhand eines sogenannten Kalibrierscheins nach den Anforderungen der ISO 17025 dokumentiert. Ausstellen darf ihn nur, wer auf Grundlage dieser Norm akkreditiert ist. Sie legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest. Die Einhaltung der Norm stellt die internationale Akzeptanz der Laborergebnisse sicher.
Um die Zulässigkeit einer Kalibrierung sicher zu gewährleisten, müssen die eingesetzten Messmittel DAkkS-konform sein. Das schließt auch das verwendete Kalibriergas ein. Als solches steht Specidur® von Westfalen auch kurzfristig zur Verfügung: Die Gemische sind sowohl in der handlichen Drei-Liter-Flasche als auch im Zehn-Liter-Gebinde erhältlich. Besonders bequemes und mobiles Handling ermöglicht ein passender Transportkoffer mit Trolleyfunktion: In ihm finden neben zwei Prüfgasflaschen auch Druckminderer und Schlauch Platz. Durch die UNPrägung der Drei-Liter-Flasche ist sogar deren Transport per See- und Luftfracht möglich.
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