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Reifebeschleunigung mit Ethen-Gasgemisch von Westfalen.

  1. Gase
  2. Lebensmittelgase
  3. Tomatenreifung und Bananenreifung

Protapianta® Ethen - Für die Tomatenreifung.

Vorreiterrolle in Österreich und Deutschland bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben: Bereits 2018 wurde Protapianta® Ethen von Westfalen – Gasgemisch 4 Vol.-% Ethen in Stickstoff – als Pflanzenschutzmittel für die Reifebeschleunigung von Tomaten (Tomatenanbau) zugelassen.

Verwenden Sie unser Gasgemisch Protapianta® Ethen gezielt als Wachstumsregler, um die Tomatenreife zu beschleunigen. Es fördert unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bei korrekter Dosierung das Pflanzenwachstum, ohne die Qualität zu mindern. 

Ihre Vorteile bei der Ganzjahreskultur im Gewächshaus, während der letzten Ernteperiode:

  • Kulturzeitverkürzung um bis zu 10 Tage
  • Auch Tomaten an den unteren Rispen reifen noch heran
  • Gewächshaus kann eher geräumt und desinfiziert werden
  • Nächste Kultur kann eher gepflanzt werden
  • Bei richtiger Dosierung (die von uns gelieferte Technik wird voreingestellt) bleibt die Qualität der Kelchblätter und die Rispenfrische erhalten
  • Ihr Vorteil: Energieeinsparung und Ertragssteigerung durch schnelle Reifung der Tomaten!

Protapianta® Ethen - Für die Bananenreifung.

Protapianta® Ethen beschleunigt als Reifegas behutsam die Bananenreife in geschlossenen Reifekammern und verkürzt so den Reifeprozess von Früchten. Die Qualität schützend, wird den unreif importierten Früchten der Bananenpflanze das „grüne Kleid“ ausgezogen (Fruchtentgrünung) – bis zum von Ihnen und Ihrem Endkunden gewünschten Reifegrad. 

Vollgelb (Farbstufe 6 –Die Banane hat ein ideales Verzehraroma) sind auch die Gründe für Westfalen als Lieferant:

  • Kurzfristiger Wechsel inkl. Gase-Equipment, sodass Sie gesetzeskonform lieferfähig bleiben. 
  • Information und Beratung rund um das Erlangen des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Anwender
  • Ihr persönlicher Ansprechpartner: Direkt vor Ort.
  • Keine Hotline - Wir sind schnell für Sie erreichbar. 

Keine krumme Sache! Gesetzliche Änderungen leicht gemacht.

Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender.

Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, benötigen gemäß dem Pflanzenschutzgesetz ein eigenes Dokument: den „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“. Er ist zusammen mit dem Personalausweis gültig und gilt als Nachweis, dass die Person sachkundig im Pflanzenschutz ist.


Wie erhält man den Sachkundenachweis Pflanzenschutz? 

  • Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs zum erstmaligen Erlangen der Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender; anschließende Prüfung bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer; mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung kann dann der Sachkundenachweis beantragt werden. 
  • Abgeschlossene Landwirte/Gärtner können den Nachweis für die Anwendung beantragen. Berufsbilder wie Pharmazeuten oder Hochschulabsolventen sind ganz aus der regulären Anerkennung im Bereich der Pflanzenschutzsachkunde gefallen.
  • Jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren muss eine Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde besucht werden – um die Sachkunde aufzufrischen: Ab dem Datum der Teilnahmebescheinigung über diese Fortbildung ist Ihr vorhandener Sachkundeausweis wieder weitere 3 Jahre gültig.
     

Hier können Sie das Wissen für die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz erlangen:

Sprechen Sie die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer auf Vorbereitungskurse zum erstmaligen Erlangen des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Anwender und die nächsten Prüfungstermine an. Diese sind i.d.R. mehrtägig, um das komplexe Wissen vermitteln zu können. 

Zu den Prüfungen muss der Prüfling aber körperlich erscheinen. Sie müssen sich also zu einer Prüfung bei einem entsprechenden Anbieter anmelden und die Prüfung "offline" bestehen.

Wir empfehlen daher, auf jeden Fall einen Vorbereitungskurs zu besuchen!  Mit dem Zeugnis über die bestandene Sachkundeprüfung können Sie dann Ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender beantragen.


Sie haben bereits einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Anwender?

Einmal im Besitz des Sachkundenachweises, muss dieser jeweils im 3-Jahres-Zeitraum verlängert werden. Dies geschieht durch die Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung – Dauer mindestens 4 Stunden.

Nach dieser Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese bewahren Sie bitte immer gemeinsam mit Ihrem Sachkundenachweis Pflanzenschutz auf und legen die beiden Dokumente der Behörde auf Verlangen vor.

Denn: Ab dem Datum der Teilnahmebescheinigung ist Ihr Sachkundenachweis wieder für weitere 3 Jahre gültig. Es ist keine Prüfung mehr erforderlich.

 

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